Projektförderung
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Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung beim Musikfonds stellen möchten finden Sie hier den Link zur Online-Antragstellung.
Die Online-Antragsformulare für die jeweiligen Förderprogramme werden immer ca. einen Monat vor den betreffenden Einreichungsfristen freigeschaltet und nach Verstreichen der Antragsfrist wieder geschlossen.
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Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Fördergrundsätze und Förderregularien des Musikfonds sowie die weiteren Hinweise und Vorlagen für die Antragstellung weiter unten auf dieser Seite.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
muh[sic] – Sonderprogramm 2023 für die ländlichen Regionen
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Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus.
Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden.
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Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] ist zweistufig und gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
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Hier finden Sie die Ausschreibung zum Sonderprogramm muh[sic]
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Pressemitteilung zum neuen Sonderprogramm muh[sic]
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Jurymitglieder Sonderprogramm muh[sic]
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Fragen zum Sonderprogramm muh[sic] richten Sie bitte an muhsic@musikfonds.de. Telefonische Beratungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail angeboten.
Im Antragsformular für das Sonderprogramm muh[sic] finden Sie am rechten Rand eine Verlinkung zum Merkblatt zur Antragstellung mit hilfreichen Anweisungen zum Ausfüllen des Antragsformulars.
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Anträge für die 1. Antragsphase können ab sofort bis zum 02.04.2023 (18:00 MEZ) ausschließlich hier eingereicht werden.
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Anträge mit Antragssummen zwischen 2.001 und 50.000 EUR
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Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 EUR können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 EUR ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte nicht unterschritten werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.
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Die Anzahl der Förderrunden wurde für das Jahr 2022 ausnahmsweise reduziert. In 2023 wird es wieder wie gewohnt drei jährliche Förderrunden geben..
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Antragsfristen für Anträge auf Projektförderung (Antragssumme von 2.001 bis 50.000 EUR) im Jahr 2023:
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____1. Förderrunde:
____Antragsfrist war der 31. Januar 2023 (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen
____werden voraussichtlich Anfang April bekanntgegeben.
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____2. Förderrunde:
____Antragsfrist 31. Mai 2023 (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen
____werden voraussichtlich Anfang August bekanntgegeben.
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____3. Förderrunde:
____Antragsfrist 30. September 2023 (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen
____werden voraussichtlich Anfang Dezember bekanntgegeben.
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Antragsfristen für Anträge auf Projektförderung (Antragssumme von 2.001 bis 50.000 EUR) im Jahr 2022:
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____1. Förderrunde:
____Antragsfrist war der 31. März 2022 (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen wurden
____Anfang Juni bekanntgegeben.
____Die Liste der geförderten Projekte finden Sie hier.
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____2. Förderrunde:
____Antragsfrist war der 30. September 2022 (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen
____wurden Anfang Dezember bekanntgegeben.
____Die Liste der geförderten Projekte finden Sie hier.
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Anträge mit Antragssummen bis zu 2.000 EUR
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Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 EUR gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden.
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Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums. Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 2.000 EUR bewilligt werden.
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Anträge, die im Rahmen der normalen Antragstellung vom Kuratorium abgelehnt wurden, werden in der Regel auch vom Geschäftsführer nicht bewilligt. Ebenso wenig Chancen auf Förderung haben in diesem Rahmen Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen.
Ein Mindesthonorar von 250 EUR pro Künstler:in und Konzert sollte auch bei diesen Anträgen nicht unterschritten werden.
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Anträge mit einer Antragssumme bis zu max. 2.000 EUR können abhängig vom geplanten Projektbeginn immer ca. einen Monat vor den folgenden Antragsfristen gestellt werden:.
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____30.04.2023 (18:00 MEZ)
____für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2023
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____30.06.2023 (18:00 MEZ)
____für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. August bis 30. September 2023
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____31.08.2023 (18:00 MEZ)
____für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November 2023
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____31.10.2023 (18:00 MEZ)
____für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024
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____29.12.2023 (18:00 MEZ)
____für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Februar bis 31. März 2024
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Die Antragsfrist endet immer um 18.00 Uhr MEZ am jeweiligen Datum.
Die Entscheidungen werden ca. zwei Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist bekanntgegeben.
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Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Telefonische Beratung bieten wir dienstags bis donnerstags von 10 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr an.
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© K Zeller
Antragstellung
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Sie möchten einen Antrag auf Förderung Ihres Projekts aus dem Musikfonds stellen?
Dann lesen Sie bitte vorab die Fördergrundsätze, die Förderregularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung und prüfen Sie, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragssystem zur Antragsstellung.
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Zur Einsicht Ihrer bereits eingereichten Anträge, melden Sie sich bitte hier an.
Förderzusagen
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Hier finden Sie eine Anleitung zum Vorgehen nach Bewilligung, die Vertragsbedingungen sowie das Merkblatt für den Verwendungsnachweis. Melden Sie sich nach Erhalt der Förderzusage bitte umgehend bei der Geschäftsstelle des Musikfonds zurück.
Linksammlung
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Linksammlung relevanter gesetzlicher Bestimmungen bei Bundeszuwendungen
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- ANBest-P
- Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Grundzüge der Vergabe
- Verfahrensrichtlinie zur Bewirtungspraxis bei Zuwendungsempfängern
- Bundeshaushaltsordnung (insbesondere § 23 und 44 BHO)
- zur steuerlichen Behandlung von Stipendien
- KSK: Aktuelle Hinweise – Soforthilfen des Bundes und der Länder und Künstlersozialversicherung