Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen des Musikfonds
Logoverwendung
Das Passwort für den Logo-Download erhalten Sie mit Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. nach Vertragserstellung.
Mittelanforderung
Nach beidseitiger Unterzeichnung des Projektvertrages sind Sie berechtigt, Fördergelder für Ausgaben abzurufen, die im Rahmen Ihres Projektes (innerhalb der nächsten 6 Wochen) anfallen.
Bitte beachten Sie, dass Eigenmittel und Mittel anderer Förderinstitutionen zuerst einzusetzen sind. Bundesmittel sind immer erst abzurufen, wenn alle anderen Mittel eingesetzt wurden, also an letzter Stelle.
Überweisungen erfolgen zweimal monatlich, jeweils zum 8. bzw. 22. eines Monats, die entsprechenden Mittelabrufe müssen mindestens 7 Tage vorher, also zum 1. bzw. 15. eines Monats (zunächst digital) vorgelegt werden. Die Überweisung kann nur erfolgen, wenn das im Original unterschriebene Exemplar des Mittelabrufs per Post eingereicht wurde.
Zwischenverwendungsnachweis
Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischenverwendungsnachweis zu führen. Dies gilt nur für überjährige Projekte.
Verwendungsnachweis
Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, dass das Projekt vertragsgemäß durchgeführt und erfolgreich umgesetzt wurde und dass die Mittel im vertraglich festgelegten Projektzeitraum zweckentsprechend und vertragsgemäß verwendet wurden.
Gesetze und Bestimmungen
Relevante gesetzliche Bestimmungen bei Bundeszuwendungen.