Projektbild Taking Things Apart, Ausland, Künstler:in Liz Kosack
©Liz Kosack - Taking Things Apart (ausland / Berlin 2018) / photo: Dasha Zorkina

Fördervoraussetzungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. 
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. 
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.

Antragsteller:innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr geplantes Projekt in den Förderfokus des Musikfonds fällt, setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle in Verbindung.

Formale Voraussetzungen

PROFESSIONALITÄT
Antragsteller:innen müssen im Bereich der aktuellen Musik professionell tätig sein.

WOHNSITZ
Antragsteller:innen bzw. antragstellende Organisationen müssen ihren Wohn-bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben, das geplante Projekte muss (hauptsächlich) in Deutschland stattfinden.

PROJEKTBEGINN
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium noch nicht begonnen haben.

PRÄSENTATION
Beantragte Projekte müssen öffentlich präsentiert werden.

DOPPELFÖRDERUNGEN DURCH BUNDESMITTEL
Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten. (Dazu gehören z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.)

Musikalische Anforderungen

Der Musikfonds fördert alle Sparten der aktuellen Musik gleichermaßen und ist offen für genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze. Eine Vielzahl von Veranstaltungs- und Präsentationsformaten ist denkbar, künstlerisches Experimentieren und Forschen stehen im Förderfokus. 

Der Musikfonds unterscheidet dabei zwischen folgenden Genres:

  • Composer-Performer/Echtzeitmusik
  • Elektronische Musik (Kontext experimentelle Clubmusik, Electronica)
  • Elektronische oder Elektroakustische Musik (Kontext Neue Musik)
  • Experimenteller Pop, Rock oder Hip Hop
  • Interdisziplinär (keine rein musikalischen Formate, Einbezug von Kunstsparten wie z.B. Tanz, Literatur, Photographie etc.)
  • Experimenteller Jazz/Improvisierte Musik
  • Klangkunst (Installations- oder Ausstellungsformate) 
  • Neue Musik (klassisch geprägte zeitgenössische Musik)
  • Transtraditionelle Musik
  • Vokalmusik (auch Chormusik)

Musiktheater-Projekte können beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden. 

Musikprojekte ohne klar erkennbaren experimentellen, professionellen Bezug liegen nicht im Förderfokus des Musikfonds und haben wenig Aussicht auf Förderung. 

Vor der Antragstellung

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und Ihr geplantes Projekt musikalisch in den Förderfokus des Musikfonds fällt, lesen Sie sich bitte die Fördergrundsätze und -regularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung aufmerksam durch und prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ-Bereich. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht die Geschäftsstelle jederzeit per E-Mail sowie zu den Beratungszeiten telefonisch zur Verfügung.

Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Antragssystem möglich.  
Nach erfolgreichem Login finden Sie am rechten Rand der Antragsmaske ein jeweils auf die Förderrunde zugeschnittenes Merkblatt zur Antragstellung mit weiteren nützlichen Informationen.

Fördergrundsätze und -regularien

Benötigte Angaben

Für die Antragstellung sind erforderlich: