Projektfoto Les Trucs
©Jaewon Chung

REGULÄRE FÖRDERPROGRAMME

Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in 2 Programme:

Bei der großen Projektförderung können zwischen 3.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es drei Einreichungsfristen: Ende Januar, Ende Mai und Ende September. 
Ungefähr zwei Monate nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen des Kuratoriums bekannt gegeben.

Bei der kleinen Projektförderung können relativ kurzfristig bis maximal 3.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es sechs Einreichungsfristen: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember. 
Ungefähr zwei Wochen nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen der 2-Personen-Jury bekannt gegeben.

Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Projektförderung bis 50.000 Euro

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können zu drei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.

Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten 
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten 
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Bei Antragssummen ab 25.000 Euro ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig. 
Der Nachweis  der Drittmittel muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.

Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:

  • Benefizveranstaltungen
  • reine Tonträger- oder Videoproduktionen
  • Bildungs- und Auslandsreisen
  • Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
  • Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
  • reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte 
  • Wettbewerbe

Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Die Entscheidungen werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Projektförderung bis 3.000 Euro

Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.

Die erste Einreichungsfrist für das Jahr 2024 ist der 29.02.2024. Zu dieser Frist können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai oder Juni stattfinden. Im Merkblatt sind die weiteren Einreichungsfristen für Projekte im Jahr 2024 angegeben.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu fünf geplanten Fristen im Jahr 2024  kurzfristig eingereicht werden.

Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten 
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:

  • Benefizveranstaltungen
  • reine Tonträger- oder Videoproduktionen
  • Bildungs- und Auslandsreisen
  • Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
  • Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
  • reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
  • Wettbewerbe

Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Sonderprogramme

muh[sic]

Für das Jahr 2023 wurde im März das Sonderprogramm muh[sic] ausgeschrieben, für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands. 
In einem zweistufigen Auswahlverfahren wurden aus 203 Anträgen 40 Projekte ausgewählt, die bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.

Gefördert wurden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Mit dem Sonderprogramm muh[sic] sollen die Produktion, die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen gestärkt werden.

Bewilligt wurden Fördersummen zwischen 15.000 Euro und maximal 25.000 Euro pro Projekt. Die Förderung setzte grundsätzlich eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben voraus.

Zum Abschluss des Sonderprogramms muh[sic] veröffentlicht der Musikfonds eine Videoreportage sowie eine Abschlussbroschüre (siehe Sidebar), die das Projekt dokumentieren und einen Einblick in die Vielgestaltigkeit aktueller Musikproduktion im ländlichen Raum geben.

NEUSTART KULTUR

Dem Musikfonds wurden im Rahmen von NEUSTART KULTUR von August 2020 bis Juni 2023 zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 41 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wurde die Projektförderung aufgestockt sowie 2 neue Förderprogramme aufgelegt: 

  • Stipendienprogramm für Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen: In 3 Förderrunden wurden fast 3.300 Stipendien ausgereicht, mit einem Gesamtvolumen von ca. 22,5 Millionen Euro

  • Stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands: In 3 Förderrunden wurden über 900 Förderungen ausgereicht, mit einem Gesamtvolumen von ca. 12,4 Millionen Euro

  • Projektförderung: Für die dritte Förderrunde in 2020 und alle Förderrunden in 2021 um ca. 4,5 Millionen Euro aufgestockt, damit konnten ca. 270 vom Kuratorium ausgewählte Projekte gefördert werden.

STIPENDIENPROGRAMM (STIP I, II und III)

Die Stipendien eröffneten professionellen, freischaffenden Künstler:innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Dazu konnten beispielsweise Kompositionsvorhaben, die Entwicklung von Konzepten und/oder alternativen bzw. digitalen Formaten oder auch die Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache zählen.
Die Stipendien honorierten herausragende künstlerische Leistungen, die zum Erhalt der musikalischen Vielfalt beitragen. Sie gaben Künstler:innen die Möglichkeit, sich trotz stark eingeschränkten beruflichen Möglichkeiten künstlerisch weiterzuentwickeln und im Beruf tätig zu bleiben.

Die letzte Runde des Stipendienprogramms (STIP-III) lief Ende Mai 2023 aus. Eine Fortführung des Stipendienprogramms ist zurzeit nicht vorgesehen.

STIPENDIENARTIGE FÖRDERUNG FÜR ENSEMBLES UND BANDS (FEB I, II und III)

Die stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB) wendete sich an professionelle Formationen aus der freien experimentellen Musikszene. 
Die harten Einschränkungen des Konzertbetriebs in der Folge der Corona-Pandemie stellten Ensembles und Bands auf eine harte Probe, von der sie sich bis heute nicht ganz erholen konnten. 
Ziel der stipendienartigen Förderung war, die kollektive musikalisch-kreative Arbeit an neuen Projektvorhaben zu ermöglichen und damit die gemeinsame künstlerische Zukunft der Ensembles und Bands zu sichern.

Die letzte Runde der stipendienartigen Förderung (FEB-III) lief Ende April 2023 aus. Eine Fortführung der stipendienartigen Förderungen ist zurzeit nicht vorgesehen.