Reguläre Förderprogramme
Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in 2 Programme:
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können ab dem Jahr 2025 zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
- Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
- Benefizveranstaltungen
- reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
- Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
- reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
- Wettbewerbe
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen des Kuratoriums werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.
Die erste Einreichungsfrist für das Jahr 2025 ist der 28.02.2025. Zu dieser Frist können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai und Juni 2025 stattfinden.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu fünf geplanten Fristen im Jahr 2024 kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
- Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
- Benefizveranstaltungen
- reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
- Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
- reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
- Wettbewerbe
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Sonderprogramme
Das STIP-4 Stipendienprogramm richtet sich an etablierte Komponist:innen in Deutschland, die sich mit KI-basierter Musikproduktion beschäftigen. Ziel ist es, das Potenzial von KI als Werkzeug zur Inspiration und zur Kreation unbekannter Klangwelten zu erforschen und innovative kompositorische Strategien im Umgang mit KI zu entwickeln.
Das Stipendium wird für zwölf Monate gewährt und umfasst auch eine selbst gewählte Residenzphase. Stipendiat:innen müssen Erfahrungen im Bereich Technologie/Neue Medien nachweisen. Eine unabhängige Fachjury hat zum 01.10.2024 über die Vergabe der Stipendien entschieden.
Das FEB-4 Förderprogramm richtet sich an professionelle freie Ensembles und Bands in Deutschland, die zur Vielfalt und künstlerischen Qualität der experimentellen Musikszene beitragen. Ziel ist u.a. die Unterstützung von Ensembles und Bands bei der Professionalisierung des Managements, der Entwicklung neuer künstlerischer Modelle und der Vermittlung ihrer musikalischen Formate. Gefördert werden langfristige Projekte, die bundesweit präsentiert werden und innovative Kollaborationen sowie nachhaltige Formen der Ensemble- und Bandarbeit umfassen.
Antragsberechtigt sind professionelle Ensembles mit mindestens fünf Mitgliedern, die seit Januar 2022 ihren Sitz in Deutschland haben. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Eine unabhängige Jury hat zum 01.10.2024 über die Vergabe entschieden.
Abgeschlossene Programme
muh[sic]
Für das Jahr 2023 wurde im März das Sonderprogramm muh[sic] ausgeschrieben, für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands.
In einem zweistufigen Auswahlverfahren wurden aus 203 Anträgen 40 Projekte ausgewählt, die bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.
Gefördert wurden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Mit dem Sonderprogramm muh[sic] sollen die Produktion, die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen gestärkt werden.
Bewilligt wurden Fördersummen zwischen 15.000 Euro und maximal 25.000 Euro pro Projekt. Die Förderung setzte grundsätzlich eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben voraus.
Zum Abschluss des Sonderprogramms muh[sic] veröffentlicht der Musikfonds eine Videoreportage sowie eine Abschlussbroschüre (siehe Sidebar), die das Projekt dokumentieren und einen Einblick in die Vielgestaltigkeit aktueller Musikproduktion im ländlichen Raum geben.
NEUSTART KULTUR
Dem Musikfonds wurden im Rahmen von NEUSTART KULTUR von August 2020 bis Juni 2023 zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 41 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wurde die reguläre Projektförderung um ca. 4,5 Millionen Euro aufgestockt (ca. 270 Projekte) sowie 2 neue Förderprogramme aufgelegt:
Die Stipendien eröffneten professionellen, freischaffenden Künstler:innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Dazu konnten beispielsweise Kompositionsvorhaben, die Entwicklung von Konzepten und/oder alternativen bzw. digitalen Formaten oder auch die Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache zählen.
Die Stipendien honorierten herausragende künstlerische Leistungen, die zum Erhalt der musikalischen Vielfalt beitragen. Sie gaben Künstler:innen die Möglichkeit, sich trotz stark eingeschränkten beruflichen Möglichkeiten künstlerisch weiterzuentwickeln und im Beruf tätig zu bleiben.
Die letzte Runde des Sonder-Stipendienprogramms (STIP-III) lief Ende Mai 2023 aus. In 3 Förderrunden wurden fast 3.300 Stipendien ausgereicht, mit einem Gesamtvolumen von ca. 22,5 Millionen Euro.
Die stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB) wendete sich an professionelle Formationen aus der freien experimentellen Musikszene.
Die harten Einschränkungen des Konzertbetriebs in der Folge der Corona-Pandemie stellten Ensembles und Bands auf eine harte Probe, von der sie sich bis heute nicht ganz erholen konnten.
Ziel der stipendienartigen Förderung war, die kollektive musikalisch-kreative Arbeit an neuen Projektvorhaben zu ermöglichen und damit die gemeinsame künstlerische Zukunft der Ensembles und Bands zu sichern.
Die letzte Runde der stipendienartigen Sonderförderung (FEB-III) lief Ende April 2023 aus. In 3 Förderrunden wurden über 900 Förderungen ausgereicht, mit einem Gesamtvolumen von ca. 12,4 Millionen Euro.